Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
Die BRD entzieht sich dieser Definition laut Beitrittserklärung vom 12. April 1976 (BGBl. II S. 473) nach Artikel 1 Ziffer 2, obwohl sie genau diesen Personalausweis für Staatenlose anwendet, indem sie den Artikel 27 einfach für nicht anwendbar erklärt.
Auch sehr interessant ist z. B. die Bayerische Landesverfassung die bestätigt im Artikel 180 das es keinen deutschen demokratischen Bundesstaat gibt und das natürlich das Land Bayern eine US-Zone ist.
Das die BRD nicht nur kein Staat ist sondern zudem auch noch völkerrechtswidrig dem Besatzungsrecht untersteht liest man im Grundgesetz Artikel 120 (Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten) und Artikel 125 GG (Besatzungszonen).
Aus dieser nun erworbenen Kenntnis muss man die Frage stellen wie man die Staatsangehörigkeit denn erwirbt.
Nach Artikel 116 GG:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Werfen wir einen Blick in das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Als erstes fällt sofort auf das es sich hier um ein "nichtamtliches Verzeichnis" handelt. Warum?
Die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung enthält nach geltendem Recht nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes.
Beachten Sie, das Ausfertigungsdatum. Sie werden feststellen, dass das heutige StaG auf dem ursprünglichen RuStaG von 1913 basiert. Damals wie heute wird die Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben (§3, Abs.1, StaG, RuStaG §§ 3 und 4). Wenn Ihre Vorfahren also z. B. Preußen, Bayern oder Sachsen waren und diese Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wird, kann sie nicht verloren gegangen sein, es sei denn durch die Gleichschaltung durch Adolf Hitler. Diese Gleichschaltung war der erfolgreiche Versuch die Deutschen mittels "Verordnungen", nicht Gesetze, aus dem Diktat von Versailles zu befreien.
Das RuStaG von 1913 sagt aus:
§ 1 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
Das und nichts anderes ist der einzig richtige Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit! Alles andere ist völkerrechtlich und juristisch unzulässig!
Carlo Schmids Worte finden Bestätigung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973, in dem das Gericht bestätigt, Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl. z. B. BVerfGE, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teil-identisch”.
Dieses Urteil ist entgegen vieler Unkenrufe uneingeschränkt bis heute gültig.
Ein Staat der im völkerrechtlichem Sinne nicht existiert hat auch keine Staatsbürger und kann aus diesem Grund auch keine Staatsbürgerschaft vergeben - Wir sind also faktisch seit Geburt Staatenlos!
Sie werden daher keine offizielle Bestätigung einer Bundesbehörde erhalten, die Ihnen die “Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland” bescheinigen würde.
Es gibt auf der gesamten Erde keinen einzigen Menschen der die Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland nachweisen kann.
Nun steht im Artikel 16 Grundgesetz aber folgendes:
"(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."
Die Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland" wurde nicht entzogen, sondern seit Geburt niemals erteilt!
Einzige Möglichkeit des Nachweises nach oben genannter Staatsangehörigkeit (Preuße, Bayern usw.) ist eine Anfrage beim Standesamt Berlin I, wenn man mit eigenen Dokumenten einen Nachweis bis 1913 nicht mehr erbringen kann. Diese Staatsangehörigkeit wird Ihnen aber ebenfalls keine Behörde der BRD bestätigen. Die Dokumente zum Nachweis:
Wichtiges Dokument ist die Geburtsurkunde auf der kein Nachweis der Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland zu finden ist
Im Personalausweis steht als Staatsangehörigkeit "DEUTSCH". Zu jeder Staatsangehörigkeit gehört nach Völkerrecht aber sehr eindeutig ein bestimmter Staat und dieser ist zwingend als Substantiv zu benennen.
Warum der bestehende Personalausweis den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt lesen Sie hier. Die eigentlich vorgeschriebene DIN 5007 wird nicht angewendet.
Der Begriff “DEUTSCH”, dessen Ursprung die Gleichschaltungsgesetze von Adolf Hitler sind, reicht nicht, um diese Anforderung zu erfüllen.
Ich verweise auf dieses PDF des Landkreises Demmin, der bestätigt, dass es eine
Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt.Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
Die BRD entzieht sich dieser Definition laut Beitrittserklärung vom 12. April 1976 (BGBl. II S. 473) nach Artikel 1 Ziffer 2, obwohl sie genau diesen Personalausweis für Staatenlose anwendet, indem sie den Artikel 27 einfach für nicht anwendbar erklärt.
Auch sehr interessant ist z. B. die Bayerische Landesverfassung die bestätigt im Artikel 180 das es keinen deutschen demokratischen Bundesstaat gibt und das natürlich das Land Bayern eine US-Zone ist.
Das die BRD nicht nur kein Staat ist sondern zudem auch noch völkerrechtswidrig dem Besatzungsrecht untersteht liest man im Grundgesetz Artikel 120 (Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten) und Artikel 125 GG (Besatzungszonen).
Aus dieser nun erworbenen Kenntnis muss man die Frage stellen wie man die Staatsangehörigkeit denn erwirbt.
Nach Artikel 116 GG:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Werfen wir einen Blick in das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Als erstes fällt sofort auf das es sich hier um ein "nichtamtliches Verzeichnis" handelt. Warum?
Die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung enthält nach geltendem Recht nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes.
Beachten Sie, das Ausfertigungsdatum. Sie werden feststellen, dass das heutige StaG auf dem ursprünglichen RuStaG von 1913 basiert. Damals wie heute wird die Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben (§3, Abs.1, StaG, RuStaG §§ 3 und 4). Wenn Ihre Vorfahren also z. B. Preußen, Bayern oder Sachsen waren und diese Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wird, kann sie nicht verloren gegangen sein, es sei denn durch die Gleichschaltung durch Adolf Hitler. Diese Gleichschaltung war der erfolgreiche Versuch die Deutschen mittels "Verordnungen", nicht Gesetze, aus dem Diktat von Versailles zu befreien.
Das RuStaG von 1913 sagt aus:
§ 1 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
Das und nichts anderes ist der einzig richtige Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit! Alles andere ist völkerrechtlich und juristisch unzulässig!
Carlo Schmids Worte finden Bestätigung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973, in dem das Gericht bestätigt, Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl. z. B. BVerfGE, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teil-identisch”.
Dieses Urteil ist entgegen vieler Unkenrufe uneingeschränkt bis heute gültig.
Ein Staat der im völkerrechtlichem Sinne nicht existiert hat auch keine Staatsbürger und kann aus diesem Grund auch keine Staatsbürgerschaft vergeben - Wir sind also faktisch seit Geburt Staatenlos!
Sie werden daher keine offizielle Bestätigung einer Bundesbehörde erhalten, die Ihnen die “Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland” bescheinigen würde.
Es gibt auf der gesamten Erde keinen einzigen Menschen der die Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland nachweisen kann.
Nun steht im Artikel 16 Grundgesetz aber folgendes:
"(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."
Die Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland" wurde nicht entzogen, sondern seit Geburt niemals erteilt!
Einzige Möglichkeit des Nachweises nach oben genannter Staatsangehörigkeit (Preuße, Bayern usw.) ist eine Anfrage beim Standesamt Berlin I, wenn man mit eigenen Dokumenten einen Nachweis bis 1913 nicht mehr erbringen kann. Diese Staatsangehörigkeit wird Ihnen aber ebenfalls keine Behörde der BRD bestätigen. Die Dokumente zum Nachweis:
Wichtiges Dokument ist die Geburtsurkunde auf der kein Nachweis der Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland zu finden ist
Im Personalausweis steht als Staatsangehörigkeit "DEUTSCH". Zu jeder Staatsangehörigkeit gehört nach Völkerrecht aber sehr eindeutig ein bestimmter Staat und dieser ist zwingend als Substantiv zu benennen.
Warum der bestehende Personalausweis den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt lesen Sie hier. Die eigentlich vorgeschriebene DIN 5007 wird nicht angewendet.
Der Begriff “DEUTSCH”, dessen Ursprung die Gleichschaltungsgesetze von Adolf Hitler sind, reicht nicht, um diese Anforderung zu erfüllen.
Gerne wird dann auf den Staatsangehörigkeitsausweis (Kosten 25 Euro) verwiesen.
Die Formulierung "ist deutscher Staatsangehöriger" müsste richtig heißen ist Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland.
Durch die Nachprüfung bis evtl. vor dem I. WK wird in diesem Dokument die Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich dokumentiert, nicht zur Bundesrepublik Deutschland. Liest man den Stempel rechts unten in diesem Dokument wird meine Behauptung bestätigt.
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